Frauenrechte und #MeToo
Meine Urgroßmutter, Oma Rosa, wurde 1871 geboren. Sie bekam zwölf Kinder, von denen zwei im Kindesalter starben. Die Jungen besuchten entweder die höhere Schule oder lernten einen anständigen
Beruf, während die Mädchen nach Beendigung der Schulpflicht bis zur Eheschließung zu Hause wohnten. Um das Familieneinkommen aufzubessern, arbeiteten sie als ungelernte Hilfsarbeiterinnen in einer Fabrik. Eine ihrer Töchter, meine Großmutter, ging in Stellung
, sie arbeitete also als Dienstmädchen in einem Herrschaftlichen Haus
. Als sie aber vom Sohn der Herrschaft
schwanger war, wurde sie mit Schimpf und Schande
entlassen. Nach dem damaligen deutschen Recht waren uneheliche Kinder mit dem Vater, der sie gezeugt hatte, nicht verwandt.
Sie ging wieder zurück in die Wohnung ihrer Mutter, meiner Ur-Oma Rosa, wo sie sich nützlich machte und die noch im Hause wohnenden Geschwister versorgte. Sie starb kurz nach der Geburt. Das neugeborene Kind, meine Mutter, wurde in den Haushalt der Großmutter aufgenommen, doch man schämte sich nach außen für diesen Bankert
Veraltete und herabsetzende Bezeichnungen für uneheliche Kinder sind Bastard und Bankert, auch Bankart, (eigentlich das auf der Schlafbank der Magd, nicht im Ehebett des Hausherrn gezeugte Kind). woraus sich Schimpfwörter entwickelten.Siehe Lexikon der alten Wörter und Begriffe. Die entfernte Verwandtschaft durfte von der Existenz eines unehelichen Kindes nichts erfahren. Wenn sie zu Besuch kamen, wurde meine Mutter in ein Zimmer eingesperrt und durfte keinen Mucks von sich geben. Als sie älter war, wurde sie auf die Straße geschickt und durfte erst wiederkommen, wenn die Gäste weg waren. Meine Mutter hat diese Demütigung ihr Leben lang nicht verwunden.
Ich kam 1946, viele Jahre später, zwar nicht unehelich, aber auch vaterlos, als Halbwaise zur Welt. Mein Vater starb kurz vor meiner Geburt an den Spätfolgen des Zweiten Weltkrieges. Ich wurde nicht als Kriegswaise anerkannt und deshalb gab es für mich eine wesentlich geringere Waisenrente. Auch war es damals gesetzlich verboten, dass eine erwachsene, alleinstehende Frau das Sorge- und Erziehungsrecht für ihr Kind bekam. Ich musste einen Vormund haben. Statt eines Amtsvormundes erklärte sich ein Großonkel bereit, diese Aufgabe zu übernehmen. Mit ihm musste ich einmal jährlich zum Einwohnermeldeamt, damit durch Augenschein bestätigt wurde, dass ich noch lebe und die monatliche Waisenrente von 25 D-Mark nicht rechtswidrig gezahlt wurde. Der Onkel musste als mein Vormund bestätigen, dass ich das Kind meiner Mutter bin!
Mein Vormund war zwar ein recht netter Mann, aber sein Frauenbild entstammte noch aus dem neunzehnten Jahrhundert. Er verlor wegen seiner Nazivergangenheit nach dem Krieg seine Anstellung bei der Polizei und seinen Beamtenstatus, bekam keine neue Arbeitsstelle und lebte deshalb von Arbeitslosengeld. Auch wenn das Geld sehr knapp war, verbot er seiner Frau eine Arbeit anzunehmen. Er kündigte sogar einmal eine Stelle, die sie ohne sein Wissen angetreten hatte. Er meinte großspurig: Meine Frau geht nicht arbeiten
, und hatte damals das Gesetz hinter sich. Er war auch gegen meinen Wunsch, eine kaufmännische Lehre zu machen und befand sich mit dieser Einstellung in guter Gesellschaft mit meinem Stiefvater.
Obwohl ich gute Schulnoten hatte, durfte ich keine höhere Schule besuchen. Mein Stiefvater meinte: Mädchen müssen Kochen und Nähen lernen, denn sie heiraten sowieso bald und bis dahin sollen sie in der Fabrik Geld verdienen, damit sie zu Hause Kostgeld abgeben können.
Es war noch immer das Denken aus Urgrossmutters Zeiten. Mein jüngerer Bruder hingegen absolvierte später sein Studium ohne Einwände der Eltern, im Gegenteil, sie waren sehr stolz auf den erworbenen akademischen Grad.
Meine Mutter setzte aber trotz aller Widerstände ihres Mannes und des Vormundes durch, dass beide ihre Einwilligung gaben, damit ich eine Ausbildung zum Industriekaufmann machen konnte. Den Lehrvertrag unterschrieb mein Vormund.
Ich war vierzehn Jahre alt, als ich im April 1960 die Lehre in einem großen Autohaus mit angegliederter Reparaturwerkstatt antrat. Wir waren mehrere Lehrmädchen, aber es waren hier überwiegend Männer beschäftigt. Hier habe ich anfangs Dinge erlebt, die heute als sexuelle Belästigung gelten und in digitalen Medien unter #MeToo gepostet werden. Natürlich hat sich die überwiegende Mehrheit der Männer anständig und korrekt verhalten, aber es gab immer wieder welche, die uns junge Mädchen als Freiwild betrachteten. Im Privatleben hatte ich kaum Probleme mit dieser Thematik.
Außer den zotigen Altherrenwitzen
, die uns Lehrmädchen erzählt wurden, um sich an unserer Verlegenheit zu ergötzen, gab es weitaus schlimmeres Verhalten. Manche wurden sogar handgreiflich und wollten die BH Größe herausfinden. Dann hieß es beim Einspruch: Hab dich doch nicht so.
Wenn man etwas erklärt bekam, wurde oft ein sehr enger und sexuell betonter Körperkontakt hergestellt. Wie konnte man das aber beweisen, wenn im Ernstfall Aussage gegen Aussage stand? Es war einfach ekelhaft und entwürdigend. Einer der Geschäftsführer, der wegen seines Offiziersgrades im Zweiten Weltkrieg als Herr Major
angesprochen wurde, betätigte sich als Exhibitionist, wenn er mich allein antraf. Er weidete sich an meiner Verlegenheit, denn ich wusste als Vierzehnjährige vor Scham nicht, wie ich mich verhalten sollte. Wo hätte ich mich beschweren sollen? Bei ihm selbst? Hätte ich zu Hause etwas erzählt, wäre ich sofort aus der Lehre genommen worden und in der Fabrik gelandet. Stiefvater und Vormund hätten sich im Recht gesehen. Also sprach ich mit keinem darüber. Auch unter uns Lehrlingen herrschte Stillschweigen. Viel später erfuhr ich von inzwischen erwachsenen ehemaligen Lehrmädchen, dass sie von denselben Herren
übergriffig behandelt wurden. Alle hatten sich geschämt, darüber zu reden. Über sowas
sprach man nicht. Wir steckten diese dunkle Seite in eine abgeschlossene Kammer unseres Bewusstseins und hatten trotzdem viel Spass in unserer Lehrzeit. Erst durch die #MeToo-Debatte kamen diese traumatischen Erinnerungen wieder.
Die Personalleiterin meiner Firma wurde auf mich aufmerksam, denn sie ahnte wohl etwas. Sie kannte ihre Pappenheimer
. Aber auch hier wurde nicht offen geredet, doch sie rekrutierte mich für den Rest der Lehrzeit ausschließlich für ihre Abteilung. Diese Frau war eine resolute Respektsperson und etwas davon übertrug sich jetzt auch auf mich, denn ich wurde in Zukunft in dieser Firma nie wieder belästigt. Diese Achtung wurde mir und auch den anderen Mädchen zuvor nicht zuteil.
Meine Ausbildung in der Personalabteilung hat mich für mein weiteres Berufsleben geprägt. Man konnte damals auch mit einfachem Volksschulabschluss Positionen erreichen, in die man heute nur noch mit Abitur einsteigen kann. Vorwürfe wegen sexueller Belästigung kamen selten bis zur Personalabteilung. Die wenigen Frauen, die es wagten, sich zu beschweren, bekamen kaum Hilfe. Es stand immer Aussage gegen Aussage und die Aktion endete meist mit der Kündigung durch die Frauen. Allerdings habe ich auch erlebt, dass auch Männer den Vorwurf erhoben, dass sie von Frauen sexuell belästigt und erpresst wurden.
Auch wenn ich selbst später nicht mehr auf der untersten Hierarchiestufe stand und mit dem Älterwerden nicht mehr zur Zielgruppe für sexuelle Belästigungen gehörte, gab es trotzdem Momente, die die Atmosphäre vergifteten. Einmal hatte ich eine Besprechung über eine Personalmaßnahme mit einem älteren Abteilungsleiter. Als er unvermittelt das Thema wechselte und mir sehr detailliert von seinem Besuch in einem Swingerclub berichtete, sagte ich ihm, er solle die Tür erst mal richtig zu machen. Freudig erregt sah er nach, ob die Tür auch geschlossen war und bejahte es. Ich sagte so scharf ich konnte: Bitte machen Sie die Tür von AUSSEN zu
. Verdutzt zog er ab und ich hatte in Zukunft Ruhe, die weiteren Besprechungen verliefen rein sachlich, ohne dass der Vorfall je wieder erwähnt wurde. Ein anderer Mitarbeiter, mit dem ich zusammen gleichberechtigt unterschreiben musste, legte mir in die Unterschriftsmappe immer wieder Pornobilder der übelsten Sorte. Was hat er sich davon versprochen? Ausgelöst hat er nur meine Missachtung und die Zusammenarbeit verlief distanziert.
Ich habe viele Jahre nicht an Betriebsausflügen teilgenommen, weil ich die Ausschreitungen, zu denen es manchmal, begünstigt durch den Alkoholgenuss kam, nicht mehr miterleben wollte. Wie sollte ich mit den Verantwortlichen anschließend noch mit Achtung zusammenarbeiten? Zwar waren Männer wie Frauen sehr ungezwungen und flirteten auch gerne während dieser Feiern. So eine Betriebsfeier soll das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken, aber gerade die älteren Herren
der oberen Etagen ließen hier oft die Sau raus
. Durch meine Jugenderlebnisse geschult, konnte ich die subtilen Machenschaften erkennen, mit der manche Herren
durch sexuelle Belästigung ihre Macht über untergebene Frauen zeigten. Die Frauen machten das nicht etwa freudig mit, wie oft beschönigend behauptet wird, sondern aus Angst um ihren Arbeitsplatz.
Warum benahmen die Männer sich so? Sie konnten es, weil sie glaubten, Macht über abhängig Beschäftigte zu haben, und das kollektive Schweigen und Vertuschen hat sie geschützt. Man sprach immer noch nicht über sowas
.
In den letzten 20 Jahren meiner Berufstätigkeit hatte ich Glück, denn ich arbeitete überwiegend mit etwa gleichaltrigen Männern zusammen. Hier war die Zusammenarbeit stets in Augenhöhe und durch gegenseitige Achtung geprägt. #MeToo war für mich erledigt, aber die Debatte hat ausgelöst, dass man jetzt über sowas
spricht.
Die Vorhersage meines Stiefvaters ging in Erfüllung und ich heiratete schon mit 18 Jahren. Aber nicht deshalb, weil das bei Mädchen ohnehin der Fall ist, sondern zum großen Teil deshalb, weil ich sobald wie möglich aus meinem Elternhaus entfliehen wollte, in dem noch am Erziehungsstiel und dem Frauenbild des neunzehnten Jahrhunderts festgehalten wurde. Die Eltern hatten es nicht anders gelernt. Die Freiheit der heutigen Jugend hatte man damals nicht, man konnte nicht unverheiratet zusammenleben. Der Vermieter wäre nach dem Gesetz wegen Kuppelei bestraft worden. Der Denunziation waren alle Tore geöffnet. Wohngemeinschaften wurden erst mit der 68er-Bewegung modern. Eine eigene Wohnung wäre erst nach der Volljährigkeit mit 21 Jahren erlaubt gewesen, aber mit dem geringen Verdienst einer jungen Angestellten wäre es auch nicht möglich gewesen, die Kosten dafür zu tragen.
Viele Tarifverträge enthielten immer noch Abschlagsklauseln für Frauen, denn die verbreitete Meinung war, dass die Arbeit der Frau von geringerem wirtschaftlichem Wert für das Unternehmen sei
. Dies hielt zwar der gängigen Rechtssprechung nicht stand, aber es bedurfte immer einer Einzelklage, um dagegen anzugehen. Wer konnte sich das leisten? In manchen Tarifverträgen war für Frauen ein Hausarbeitstag im Monat verankert. Man ging selbstverständlich davon aus, dass die berufstätige Frau allein für den Haushalt zuständig ist. Bis 1976 war die Verteilung der Aufgaben zwischen Ehepartnern im Bürgerlichen Gesetzbuch aus dem Jahr 1900 geregelt. Hier war festgeschrieben, dass dem Ehemann ein alleiniges Entscheidungsrecht in allen Fragen des Ehe- und Familienlebens zukommt und die Frau für die Haushaltsführung zuständig ist.
Es bestand auch überwiegend die Ansicht, dass die Frau nur dazuverdienen
kann und keinen Beruf im wahrsten Sinne des Wortes haben konnte. Deshalb gab es auch in der Rentenversicherung ein Gesetz, dass eine Frau sich nach der Heirat die bis dahin eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen konnte. Sie war ja jetzt durch den Ehemann versorgt
. Viele nahmen das freudig an und kauften sich von dem zurückgezahlten Geld die erste Wohnungseinrichtung. Wenn ein Kind kam, hörten die meisten Frauen auf zu arbeiten und waren einzig und allein Hausfrau und Mutter. Das Ergebnis ist, dass diese Frauen heute nur eine geringe Rente beziehen. Die Versorgung durch den Ehemann war durch die verschiedenen Lebensentwürfe und Schicksale häufig nicht mehr gegeben. Auch wurde den Frauen oft zu verstehen gegeben, dass sie nicht vollwertig waren. In Zeiten der Vollbeschäftigung war das kein Thema, aber später, als die Arbeitslosenquote stieg, hieß es: Die Frauen nehmen den Männern die Arbeit weg
.
Eine Freundin von mir machte eine Ausbildung bei der AOK. Das war damals die Pflichtkasse für alle Arbeiter, und die Mitarbeiter im gehobenen Dienst waren Beamte. Als meine Freundin die Prüfung für den Beamtenstatus mit Auszeichnung bestand, wurde sie vom Chef beglückwünscht, aber ihr wurde mitgeteilt, dass sie auf eine Beamtenstelle noch warten müsse. Ein junger Mann, der bei der Prüfung schlechter als sie abgeschnitten hatte, wurde auf die frei werdende Stelle gesetzt. Sie müsse das doch verstehen, der Mann müsse ja mal eine Familie ernähren und hätte deshalb den Vorrang.
Sie verstand nicht, kündigte und machte später bei einer Bank Karriere.
Als meine Tochter im Kindergartenalter war, trennte ich mich von meinem Mann. Der Hauptgrund war seine Alkoholsucht mit sämtlichen Problemen, die damit verbunden sind. Anfangs betätigte ich mich als sogenannte Co-Alkoholikerin
und versuchte diesen Zustand vor der Außenwelt zu vertuschen. Als sich der soziale Abwärtsstrudel immer schneller zu drehen begann, entschloss ich mich zur Scheidung. Leider bestand 1972 noch das alte Scheidungsrecht, es galt das Schuldprinzip. Es musste einem Ehepartner die Schuld
an dem Scheitern der Ehe zugesprochen werden. Für den schuldig
geschiedenen Ehepartner hatte das negative Folgen. So hatte er keine Chance, das Sorgerecht für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder zu erhalten. Was für das Kind die beste Lösung war, spielte dabei keine Rolle. Auch entfiel durch die schuldhafte Scheidung für ihn jeder Anspruch auf Unterhalt von dem Ex-Ehepartner. Eine Frau, besonders wenn sie Kinder hatte, nahm deshalb selten das Risiko auf sich, schuldig
geschieden zu werden.
Die Schuldfrage war auf wenige Gründe reduziert, Alkoholismus gehörte nicht dazu. Ehebruch, die häufigste Schuldbegründung, war nicht zu beweisen. Es gab für mich eigentlich keine Möglichkeit, eine Scheidung zu erlangen, weil mein Mann die Trennung nicht wollte. Doch dann willigte er unter folgenden Bedingungen in die Scheidung ein: Er gab vor Gericht einen Ehebruch zu und wurde schuldig geschieden. Im Gegenzug musste ich auf meinen Unterhaltsanspruch verzichten und für das Kind sollte ich einen geringeren Unterhalt als den gesetzlich vorgeschriebenen akzeptieren. Nur so konnte ich das Sorgerecht für meine Tochter behalten. Ab 1975 bekam ich dann monatlich 50 D-Mark Kindergeld vom Staat. Es gab auch noch keinen Versorgungsausgleich zwischen den geschiedenen Eheleuten für die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche, durch den ich heute eine höhere Rente bekommen hätte.
Kurz nachdem ich mit meiner Tochter allein lebte, stand eine Mitarbeiterin des Jugendamtes vor der Tür. Sie wollte sich vergewissern, ob das Kind bei mir als alleinstehender Mutter in ordentlichen Verhältnissen lebt. Sie inspizierte jeden Raum, öffnete die Schranktüren und den Kühlschrank. Sie hatte keine Hemmung, in meinen persönlichen Sachen herumzuwühlen. Da platzte mir der Kragen und ich schrie sie an, warum die Behörde jetzt, nachdem das Kind nicht mehr mit dem Alkoholmissbrauch des Vaters konfrontiert ist, sich Sorgen um das Kindeswohl machen würde. Ich warf sie kurzerhand aus der Wohnung. Anschließend hatte ich schlaflose Nächte wegen meiner unbedachten Handlung, denn das Jugendamt hätte mir großen Ärger bereiten können. Zum Glück hörte ich nie wieder von dieser Behörde. Für mich begann eine schwere Zeit als alleinerziehende Mutter, aber ich habe meine Initiative zur Scheidung keine Sekunde bereut.
Die Zeiten haben sich inzwischen geändert, aber jedem kleinen Fortschritt zugunsten der Frauenrechte ging ein langer Kampf voraus. Schon den Artikel 3, Absatz 2 im Grundgesetz, Männer und Frauen sind gleichberechtigt
, hatte Elisabeth Selbert gegen den großen Widerstand der Männer und nur mit Hilfe von Frauenrechtsorganisationen durchsetzen können. Aber es war und ist ein zäher Kampf, bis alle Einzelheiten, die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Frau betreffen, in Gesetze einfließen. So durfte beispielsweise die 1961 eingeführte Antibabypille anfangs nur verheirateten Frauen mit mehreren Kindern verschrieben werden. Erst ab1977 konnte die Frau ohne Erlaubnis des Ehemannes berufstätig sein.
Die gesellschaftliche Akzeptanz ist noch mal ein anderes Thema. Man verzettelt sich heute mit der Beachtung der politisch korrekten und gendergerechten Sprache und Schreibweise. Die wirklichen Defizite der Gleichberechtigung wie Altersarmut, besonders bei den Frauen, die Fehlzeiten in der Rentenversicherung haben, bedingt durch die Erziehung der Kinder und häufig auch durch die Pflege kranker Angehöriger, sowie das Armutsrisiko alleinerziehender Mütter, deren Kinder dadurch einen schlechteren Start ins Leben haben, wird zwar beklagt, aber nicht behoben.