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Martin Bormann - Portrait eines Parteibuchkarrieristen

Martin Bormann (* 17. Juni 1900 in Halberstadt; † 2. Mai 1945 in Berlin) war in Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus Inhaber wichtiger Parteiämter, zuletzt Leiter der Partei-Kanzlei der NSDAP im Rang eines Reichsministers, und ein wichtiger Vertrauter Hitlers. Nach seiner Flucht aus dem Führerbunker unter dem Garten der alten Reichskanzlei Anfang Mai 1945 galt er als verschollen. Er wurde im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher als eine von 24 Personen in Abwesenheit angeklagt, am 1. Oktober 1946 in zwei von drei Anklagepunkten schuldig gesprochen und zum Tode durch den Strang verurteilt.

Jahrzehntelang hielt sich das Gerücht, Bormann sei die Flucht ins Ausland gelungen. Nach Angaben des Reichsjugendführers Artur Axmann und dessen Adjutanten Günter Weltzin hatten sich Bormann und Ludwig Stumpfegger in der Nähe des Lehrter Bahnhofs in der Invalidenstraße selbst getötet. Beide Leichen wurden dann 1972 bei Bauarbeiten in Berlin entdeckt und 1998 mittels DNS-Analyse zweifelsfrei zugeordnet.

Nach dem Englandflug von Heß am 12. Mai 1941 übernahm Bormann dessen Dienststelle, den Stab des Stellvertreters des Führers, der in Partei-Kanzlei umbenannt wurde, mit den Befugnissen eines Reichsministers. Bormann war inoffiziell der mächtigste Mann nach Hitler. Je länger der Krieg dauerte, desto mehr konnte er auch Einfluss darauf nehmen, wer direkten Zugang zu Hitler bekam, um seine Anliegen vorzutragen. Am 12. April 1943 erhielt er den Titel Sekretär des Führers.

Bormann war eine wesentliche treibende Kraft in jeder Phase der Judenverfolgung und Judenvernichtung. Er schaltete sich sowohl in die judenfeindliche Gesetzgebung als auch in ihre verwaltungsmäßige Durchführung ein.

Am 9. Oktober 1942 gab er einen Erlass an die Partei heraus, der die endgültige Beseitigung der Juden aus dem Deutschen Reich über die Vertreibung hinaus durch Anwendung rücksichtslose[r] Härte in Sonderlagern des besetzten Ostens anordnete. Insbesondere aufgrund seiner Doppelfunktion in Staat und Partei weitete er die Verfolgung auf immer umfassendere Lebensbereiche aus.

Bormann galt als absolut zuverlässiger Erfüllungsgehilfe Hitlers. Von seinen Zeitgenossen wurde er unterschätzt, wurde aber nach dem Krieg zum bösen Dämon des NS-Staates und Sündenbock überzeichnet und damit überschätzt.

Martin Bormann ist in der Nacht zum 2. Mai 1945 zwischen ein und drei Uhr auf der Eisenbahnbrücke der Invalidenstraße in Berlin gestorben. Mit dieser Erklärung hat der hessische Generalstaatsanwalt Dr. Horst Gauf am 11. April 1973 auf einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main das Ergebnis zwölfjähriger Ermittlungen der von ihm geleiteten Behörde über das Schicksal des wegen millionenfachen Mordes gesuchten früheren NS-Reichsleiters bekanntgegeben. Die Ermittlungsakte Bormann, AZ: O JS 11/61, ist geschlossen.

Quelle: Wikipedia.org/wiki/Martin_Bormann

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Verordnung: Kinderlandverschickung, 1940

Kinderlandverschickung (KLV) - Originaltext des Rundschreibens 1940

Der Führer hat angeordnet, daß die Jugend aus Gebieten, die immer wieder nächtliche Luftalarme haben, auf der Grundlage der Freiwilligkeit in die übrigen Gebiete des Reiches geschickt wird.
Hierbei sollen vor allen Dingen die Kinder aus Laubenkolonien und solchen Stadtteilen, die keine ausreichenden Luftschutzkeller besitzen, berücksichtigt werden.

Die Unterbringung erfolgt, soweit wie möglich, schul- bzw. klassenweise. Die Lehrkräfte der Heimatschulen werden zu einem erheblichen Teil bei der Unterbringungsaktion mit eingesetzt und sorgen für eine Aufnahme des Schulunterrichts in ausreichendem Maße in dem Unterbringungsort.

Die Unterbringung erfolgt in Jugendherbergen, Gaststätten und anderen geeigneten Räumen. Sind derartige Räumlichkeiten zur Zeit als Hilfslazarett oder andere Zwecke belegt, so können sie, wenn nicht ganz besondere Gründe im Einzelfall vorliegen, ebenfalls für diese Aktion in Anspruch genommen werden.

Mit der Durchführung dieser Maßnahme hat der Führer Reichsleiter Baldur von Schirach beauftragt, zu dessen Unterstützung insbesondere die NSV, die Hitler-Jugend und der NS-Lehrerbund tätig sein werden.

Die NSV übernimmt die Verschickung der vorschulpflichtigen Kinder und der Kinder der ersten vier Schulklassen. Die Hitler-Jugend übernimmt die Unterbringung der Kinder vom fünften Schuljahr an. Die Unterbringungsaktion beginnt am Donnerstag, dem 3. Oktober 1940.

Für die Aufnahme der Großstadtjugend kommen folgende Gaue in Frage: Bayrische 0stmark, Mark Brandenburg, Oberdonau, Sachsen, Schlesien, Sudetenland, Thüringen, Wartheland, Ostland. Weitere Weisungen für die Landverschickung der Großstadtjugend werden vom Reichsleiter Baldur von Schirach herausgegeben.

Bei der Durchführung dieser Maßnahme ist engste Zusammenarbeit der beteiligten Organisationen erforderlich. Für ein reibungsloses Zusammenarbeiten sind die Gauleiter verantwortlich. Die Gauleiter haben ferner eine einheitliche Werbung und Propaganda bei den Eltern zwecks freiwilliger Meldung der Kinder für die Landverschickung durchzuführen. Der Entwurf eines Schreibens der örtlichen Hoheitsträger der Partei an die Erziehungsberechtigten wird in Kürze den Gauleitern, aus deren Gebiet die Landesverschickung von luftgefährdeter Großstadtjugend erfolgt, zur Verteilung in den Schulen übersandt. Eine öffentliche Propaganda, insbesondere durch die Presse, hat nicht zu erfolgen.

Beim Eintreffen der Jugendtransporte kann in der örtlichen Presse des Empfangsortes hierüber kurz berichtet werden. Nach einer Anordnung des Führers ist jedoch hierbei nicht von einer Evakuierung, sondern lediglich von einer Landverschickung der Großstadtjugend zu sprechen. Rückfragen sind an Reichsleiter von Schirach zu richten.

Quelle: Rundschreiben des Reichsleiters M. Bormann an die obersten Reichsbehörden und Parteidienststellen vom 27. September 1940; Wiedergabe nach Dabel, G.; KLV-Lager 1940 bis 1945; Freiburg 1981, S. 7.
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