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Der Judenstern (umgangssprachlich auch Gelber Stern) war ein vom nationalsozialistischen Regime am 19. September 1941 durch Polizeiverordnung für das Gebiet des Deutschen Reichs und des Protektorats Böhmen und Mähren eingeführtes öffentliches Zwangskennzeichen für Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen von 1935 als Juden galten.

Das von Reichspropagandaminister Joseph Goebbels entworfene handtellergroße Abzeichen besteht aus gelbem Stoff in Form eines sechszackigen Sterns. Der schwarze Aufdruck zeigt einen Davidstern mit der Inschrift Jude, deren geschwungene Buchstaben die hebräische Schrift verhöhnen sollen. Das Stoffabzeichen war sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.

Zuvor waren ähnliche Zwangskennzeichen für Juden bereits in den von Deutschland besetzten Gebieten eingeführt worden, so bereits ab Ende Oktober 1939 im besetzten Polen (gelber Winkel bzw. Stern, Armbinde mit blauem Davidstern auf weißem Untergrund). In den besetzten Gebieten wich die Ausführung und Trageweise des Judensterns ab; so konnte beispielsweise der Aufdruck der Landessprache angepasst sein (z. B. niederländisch Jood, französisch Juif usw.) oder ganz fehlen.

Judenstern, PropagandaAntisemitische Propaganda in der Ausgabe der parteiamtlichen Wandzeitung Parole der Woche vom 1. Juli 1942

Seine Einführung setzte die 1933 im NS-Staat begonnene soziale Ausgrenzung, Diskriminierung und Demütigung der europäischen Juden fort. Mit dem Zwangskennzeichen ließen sich die Träger leichter für die damals beginnenden planmäßigen Judendeportationen in die von den Nationalsozialisten eingerichteten Ghettos, Konzentrationslager und Vernichtungslager in Europa auffinden. Das Abzeichen war somit eine öffentlich sichtbare Maßnahme zur Durchführung des Holocausts.Siehe Wikipedia.org


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Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden
vom 1. September 1941

Auf Grund der Verordnung über die Polizeiverordnungen der Reichsminister vom 14. November 1938 (Reichsgesetzbl. 𝘐S.1582) und der Verordnung über das Rechtsetzungsrecht im Protektorat Böhmen und Mähren vom 7. Juni 1939 (Reichsgesetzbl. 𝘐S.1039) wird im Einvernehmen mit dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren verordnet:

§ 1

  1. Juden, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen.
  2. Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift Jude. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.

§ 2

Juden ist es verboten

  1. den Bereich ihrer Wohngemeinde zu verlassen, ohne eine schriftliche Erlaubnis der Ortspolizeibehörde bei sich zu führen;
  2. Orden, Ehrenzeichen und sonstige Abzeichen zu tragen.

§ 3

Die §§ 1 und 2 finden keine Anwendung

  1. auf den in einer Mischehe lebenden jüdischen Ehegatten, sofern Abkömmlinge aus der Ehe vorhanden sind und diese nicht als Juden gelten, und zwar auch dann, wenn die Ehe nicht mehr besteht oder der einzige Sohn im gegenwärtigen Kriege gefallen ist;
  2. auf die jüdische Ehefrau bei kinderloser Mischehe während der Dauer der Ehe.

§ 4

  1. Wer dem Verbot der §§ 1 und 2 vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 153 Reichsmark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft.
  2. Weitergehende polizeiliche Sicherungsmaßnahmen sowie Strafvorschriften, nach denen eine höhere Strafe verwirkt ist, bleiben unberührt.

§ 5

Die Polizeiverordnung gilt auch im Protektorat Böhmen und Mähren mit der Maßgabe, daß der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren die Vorschrift des § 2 Buchst. a den örtlichen Verhältnissen im Protektorat Böhmen und Mähren anpassen kann.

§ 6

Die Polizeiverordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Berlin, den 1. September 1941

Der Reichsminister des Innern
Im Auftrag
HeydrichReinhard Tristan Eugen Heydrich (* 7. März 1904 in Halle an der Saale; † 4. Juni 1942 in Prag) war ein deutscher SS-Obergruppenführer und General der Polizei. Er war während der Zeit des Nationalsozialismus vom 27. September 1939 bis zu seinem Tod am 4. Juni 1942 Leiter des Reichssicherheitshauptamts (RSHA) und ab dem 29. September 1941 als stellvertretender Reichsprotektor in Böhmen und Mähren für zahlreiche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich. Er wurde am 31. Juli 1941 von Hermann Göring mit der Endlösung der Judenfrage beauftragt und war bis zu seinem Tod einer der Hauptorganisatoren des Holocausts. In dieser Funktion leitete er am 20. Januar 1942 in Berlin die Wannseekonferenz, auf der die Vernichtung der im deutschen Machtbereich lebenden Juden besprochen und koordiniert wurde.


Die Polizeiverordnung trat am 19. September 1941 in Kraft, und wurde erst am 20. September 1945 durch das Gesetz Nr. 1 des Alliierten Kontrollrats für Deutschland (ABl. S. 6) aufgehoben.

  • Erinnerungswerkstatt Dieser Text soll der staatsbürgerlichen Aufklärung, nicht aber der Glorifizierung oder Verherrlichung von Kriegshandlungen, oder gar der Taten des verbrecherischen NS-Regimes dienen. Er wird hier ausschließlich zur Berichterstattung über das Zeitgeschehen im Dritten Reich veröffentlicht.
    Der Text dieser Verordnung zeigt das ganze Ausmaß der Menschenverachtung des NS-Regimes, das ein ganzes Volk mitgetragen hat!
    , August 2024
    – Quelle: Reichsgesetzblatt 1941 I S. 547
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