Geburt und Tod – ein Behördenmarathon
Der Kreislauf des Lebens, eins kommt, eins geht, wie ein Staffellauf, eine Generation übergibt den Stab an die nächste. In einer zivilisierten Gesellschaft, begleitet von einer funktionierenden Verwaltung. Jedes Neugeborene wird in den Kirchenbüchern akribisch mit seiner Abstammung vermerkt, seine Eltern werden in den Geburtsurkunden dokumentiert, auf dass kein Schäflein verloren geht. Ohne Geburtsurkunde existiert niemand! Wir alle kennen diesen Spruch: „Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare – Formulare!“
Als mein Sohn 1968 geboren wurde, ging ich nicht in die Kirche, um die Geburt anzuzeigen, sondern zum zuständigen Standesamt, gab den Namen des Neugeborenen bekannt und zahlte anschließend in der Amtskasse für die grüne Gebührenmarke, damals noch in D-Mark. Anschließend durfte ich wieder im Wartezimmer Platz nehmen und bekam wenig später, nach Aufruf, die Geburtsurkunden mit der besagten aufgeklebten grünen Gebührenmarke ausgehändigt. Jetzt erst war der neue Erdenbürger auf dieser Welt angekommen und konnte gebührend gefeiert werden.
Mein erster Gang führte mich natürlich nicht in das Standesamt, es war Sonntag, sondern ins Krankenhaus, wo die Entbindung stattgefunden hatte. Oh, ihr glücklichen Väter heute, wie beneide ich euch um die inzwischen erworbenen Privilegien! Ihr dürft die werdenden Mütter begleiten und sogar bei der Geburt dabei sein und das Neugeborene in den Armen halten.
Ich habe es anders erlebt, im Krankenhaus auf der Geburtsstation, vor einer Glasscheibe stehend, einem Kasperletheater gleich, wurde ein Vorhang aufgezogen und eine Schwester in weißer Schwesternuniform mit Haube zeigte mir einen Säugling mit schwarzen Haaren, im Hintergrund standen Kinderbetten mit anderen Neugeborenen. Zu gerne hätte ich diese kleinen Händchen, diese kleinen Füßchen berührt, die sich anschickten, einen eigenen Lebensweg zu beschreiten. Aber in den Arm nehmen durfte ich es nicht, „aus hygienischen Gründen“, hieß es. Nur Minuten blieben, das Kind zu betrachten, dann wurde an der Schnur gezogen und der Vorhang geschlossen. „Die Besuchszeit ist zu Ende“, hieß das damals. Mir blieben die Wege zu Eltern, Schwiegereltern und montagmorgens zum Standesamt, um die frohe Kunde von der Geburt zu verbreiten.
Mein Schwiegervater bestand darauf, seinen Enkel gebührend mit „Koks“ zu begießen. „Koks“ nannte man Ende der 1960er Jahre nicht nur den Brennstoff zum Heizen, auch ein Schnapsglas voll Rum mit einem Stück Würfelzucker darin wurde so genannt. An den Sonntagabend habe ich nur noch schemenhafte Erinnerungen. Das ist jetzt ziemlich genau 57 Jahre her und nun erlebe ich den anderen Teil vom Staffellauf des Lebens.
Die grüne Gebührenmarke ist abgeschafft, alles digital, den Weg zum Standesamt nimmt mir Mitte April der Bestatter ab. Die Sterbeurkunden werden Ende Mai per Post zugestellt, sieben Wochen nach dem Tod meiner Frau.
Damit beginnt für mich ein Behördenmarathon ungeahnten Ausmaßes. Der Bestatter klärt mich auf, dass mir noch drei Monatsrenten als „Übergangsgeld“ zustehen, bevor ich die große Witwerrente erhalte, die ich jetzt bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin beantragen muss. „Nein“, sagt er, „automatisch geht das nicht, nur per Antrag“. Dafür muss natürlich erst einmal die Sterbeurkunde ausgestellt werden. Warum dauert das aber so lange? „Rufen Sie bloß nicht beim Standesamt an, um den Bearbeitungsstand zu erfragen“, rät mir der Bestatter, „nach unserer Erfahrung landet Ihr Antrag dann wieder ganz unten im abzuarbeitenden Stapel“, fügt er noch hinzu. Die Deutsche Bundespost, als Institution, welche die drei Renten Übergangsgeld als „Vorschuss“ auszahlen soll, schreibt mich im Juni an: „Wir konnten ihrem Antrag auf Zahlung der Übergangsrenten leider nicht entsprechen, weil ihr Antrag verspätet eingegangen ist. Laut Gesetz muss der Antrag innerhalb von 30 Tagen gestellt werden. Wir haben ihren Antrag aber weitergeleitet an die Deutsche Rentenversicherung in Berlin.“
Einen Antrag kann man natürlich nur mit Sterbeurkunde stellen, erst wenn man die in Händen hält, ist man wirklich tot. Das hält die Deutsche Rentenversicherung aber nicht davon ab, die für Mai und Juni gezahlten Renten per Lastrückschrift vom Konto zurückzuholen. Und auch die betriebliche Altersfürsorge, die eine kleine Betriebsrente gezahlt hat, verlangt nach Rücküberweisung der Beträge für Mai und Juni.
Bei beiden Institutionen habe ich einen Antrag auf „große Witwerrente“ eingereicht, wie es im Amtsdeutsch der Deutschen Rentenversicherung heißt. Der Umfang des Antrags erstaunt, er umfasst neunzehn Seiten Papier, wird ergänzt durch Sterbeurkunde, Heiratsurkunde und zur Abklärung meiner finanziellen Situation mit Bezügemitteilung vom Mai. Die Dokumente müssen im Original eingereicht werden, deshalb gebe ich sie persönlich bei der Rentenfiliale in der Nähe ab. Dort wird alles auf Vollständigkeit geprüft, die Originale werden mir wieder ausgehändigt. Noch am selben Tag, dem 1. Juni, geht auch der Antrag an die betriebliche Altersfürsorge, den HR-Kundenservice in Köln per Einschreiben mit Rückschein. Damit, so glaubte ich, hätte ich alles auf den Weg gebracht und könne mich jetzt um Testamentseröffnung, Amtsgericht und Grundbuchamt kümmern.
Im Juli habe ich Post im Briefkasten, einen DIN-A4-Umschlag von der Deutschen Rentenversicherung. Oh, der Rentenbescheid, auf den ich dringlichst warte, ist da, denke ich. Der Inhalt des Umschlags ist ernüchternd, weitere neunzehn Seiten zum Antrag sollen ausgefüllt und nach Berlin zurückgesandt werden. Nach drei Wochen ein weiterer Brief der Rentenversicherung, diesmal mit dem Folgeformular „Bescheinigung für den Rentenversicherungsträger zur Prüfung des Zuschusses zur Krankenversicherung R0821“, das ich bitte von meiner Krankenkasse ausfüllen lasse und an die Rentenstelle zurücksende. Postwendend sende ich Mitte Juli das Formular mit Anschreiben an meine Krankenkasse mit Sitz in Stuttgart und bekomme es tatsächlich innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt zurück. Zeitgleich mit der Weiterleitung des Formulars nach Berlin schickt mir die Rentenstelle ein weiteres Formular, diesmal das Formblatt „Berücksichtigung Erwerbsersatzeinkommen nach §18a Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 bis 8 SGB IV – R3073-00“, das ich bitte an meine zahlende Stelle mit der Bitte um Ergänzung der fehlenden Angaben sende und anschließend wieder der Rentenversicherung in Berlin zusende, damit mein Antrag auf „Große Witwerrente“ endlich bearbeitet werden kann. Inzwischen ist der Sommer vorbei, es ist Anfang September.
Heute Beamter im Ruhestand, habe ich mein berufliches Leben bei der „grauen“ Post, später Telekom verbracht und bekomme nun sogenannte Versorgungsbezüge. Zuständig ist, nach Privatisierung des Staatsunternehmens Post, die eigens dafür geschaffene „Bundesanstalt für Post und Telekommunikation“, kurz „Banst PT“ mit Sitz in der ehemaligen Hauptstadt der Bundesrepublik in Bonn. Für die Betreuung des ehemaligen Personals, also der Arbeiter, Angestellten und Beamten von Post und Telekom wurde ebenfalls eine neue Stelle geschaffen, „Deutsche Telekom Services Europe, HR-Kundenservice“ mit Sitz in Köln.
„HR“ steht für „Human Ressource“, übersetzt etwa: „menschlicher Vorrat“, oder „Menschenmaterial“, wie Erich von FalkenhaynIm Ersten Weltkrieg preußischer Kriegsminister und Chef des Großen Generalstabs. In den Materialschlachten vor Verdun kalkulierte Falkenhayn nach eigener Darstellung bewusst mit dem Verlust hunderttausender Leben. Taktische Erwägungen spielten dabei – wie er nach dem Krieg wohl wahrheitswidrig ausführte – keine Rolle, was zählte, waren die gegnerischen Verluste. Dieser Eigendarstellung zufolge – der heute in der Geschichtsschreibung nicht mehr unkritisch gefolgt wird – hatte der Generalstabschef die berüchtigte „Blutpumpe“ Verdun von Anfang an als Kernstück seiner Abnutzungsstrategie geplant, die in ihrem Ausmaß zum damaligen Zeitpunkt beispiellos war. [Klick … für Wikipedia] es im Ersten Weltkrieg nannte, das zum „Weißbluten“ gegen die französische Festung Verdun geschickt wurde. Diese Assoziation kommt mir in den Sinn, wenn ich solche Bezeichnungen wie „HR-Kundenservice“ höre. Wer sich den Namen ausdachte, hat in „Geschichte“ sicher die Schulnote „Ungenügend“ verdient.
Beim HR-Kundenservice habe ich ebenfalls einen Antrag auf Hinterbliebenenrente gestellt, denn meine Frau bekam zwei kleine Renten, die gesetzliche und die betriebliche. Beide zusammen waren für ein sparsames Überleben ausreichend.
Mitte September schreibt mir die Rentenversicherung, erinnert mich an das noch fehlende Formular R3073 und baut eine Drohkulisse auf: „Eine Antwort auf unser Schreiben vom […] liegt noch nicht vor. Sie sind verpflichtet uns alle Tatsachen anzugeben. […] Wir können bei fehlender Mitwirkung die Leistungen ganz oder teilweise versagen […]. Eine weitere Mahnung des HR-Kundenservice trifft bei mir ein, die warten auf den Rentenbescheid, das „Hamsterrad“ ist nun komplett, jeder wartet auf jeden.
Ich schreibe an die Rentenstelle, den HR-Kundenservice und schickte das Formblatt erneut an die Banst PT mit der Bitte um Bearbeitung und Rücksendung. Auch dieses Schreiben, sowie mehrere Mails werden von dort nicht beantwortet. Ich versuche die Bundesanstalt über ihre nett gestaltete Homepage zu erreichen. „Wir arbeiten für Menschen, deren Versorgung uns am Herzen liegt“, prangt die Überschrift auf der Website der Banst PT. Es gibt hier sogar ein Service-Center: „Was möchten Sie tun?“. „Unterlagen senden – elektronisch“, ja gerne, das möchte ich, vielleicht findet das Formblatt R3073 über diesen Weg Bearbeitung. Einen Klick weiter, Ernüchterung: „Derzeit arbeiten wir an einem Formular zum Upload Ihrer Unterlagen“.
Jetzt verstehe ich die Bildersprache auf der Titelseite der Banst PT, mit der freundlich-unverbindlich lächelnden Dame im Vordergrund und die beiden unscharf abgebildeten im Hintergrund, auf dem Schreibtisch sitzend, stellen wohl die Sachbearbeiter dar, welche die eingehenden Anträge bearbeiten. Eine Persiflage des uralten Beamtenwitzes: „Warum haben Beamte Schreibtische aus Holz?“ „Weil Holz arbeitet!“
Um es kurz zu machen, die Banst PT scheint es nur auf dem Papier zu geben, in einem Albtraum sehe ich ein Maskaron(franz. Fratzengesicht) an einer Wand, den hässlichen Mund als Briefeinwurf aufgerissen, darunter ein Namensschild der Bundesanstalt. Hinter der Wand, direkt hinter dem Briefeinwurf eine Tonne mit blauem Deckel. Und ich sehe eine Werbung des Fernwärmewerks zu Bonn: „Wir heizen nachhaltig und CO2-Neutral mit nachwachsenden Rohstoffen aus Papier“. Vornehmlich bestehend aus ungeöffneten Briefen, nehme ich an.
Wie die Geschichte weitergeht? Ich versuche es telefonisch über eine Service-Nummer 0800, die ich im Internet fand. „Nein, da sind Sie hier ganz falsch, Sie müssen beim Rentendienst Bund anrufen, ich stelle Sie mal durch“, meint eine freundliche Dame am anderen Ende der Leitung. Wieder die Stimme von Band: „Halten Sie bereit …“, „geben Sie jetzt ein …“, „wichtiger Hinweis … Musik …“. Dann ein Freizeichen und noch eins, ein Hörer wird abgenommen und sofort wieder aufgelegt, besetzt …
Noch ein Versuch, diesmal mit richtiger Nummer. Wieder: „Halten Sie bereit“, geben Sie ein …“ sagen Sie, worum es geht …“ „Mütterrente, ich verstehe“, dann folgt eine Abhandlung über die Mütterrente, nicht zu stoppen. Ich lege auf und starte Versuch Numero drei. „Halten Sie bereit und so weiter, Musik, ein Freizeichen, dann meldet sich eine menschliche Stimme. Ich trage der Dame mein Anliegen vor und erkläre die Schwierigkeiten mit der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation und dem Papier R3073-00, das ich nicht ausgefüllt zurück erhalte. „Wie können wir Ihnen jetzt helfen“ sagt die freundliche Dame, „wir brauchen diese Formblatt unbedingt, denn ohne können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten“. Ich weise darauf hin, dass ich bei Antragstellung die Bezügemitteilung vom Mai mitgeschickt habe, meine Bezüge sich nicht geändert haben und dass wir mittlerweile Oktober haben, meine Kosten weiterlaufen und keine Rücksicht auf meine derzeit desolate finanzielle Lage nehmen. „Oh, das tut mir leid“ höre ich, aber die Dame scheint kompromissbereit zu sein. „Dann schicken Sie mir doch auch Ihre Bezügemitteilung vom August, dass ich sehen kann, ob sich da etwas geändert hat“, lautet ihr Vorschlag. „Das können Sie direkt über unsere E-Mail-Adresse“, tuut, kommt dann noch. Gut, gesagt – getan: Bezügemitteilung August durch den Scanner gejagt, in ein PDF-Dokument verwandelt und per E-Mail versandt. Datenschutz geht anders, aber der Druck ist hoch, da verzichte ich.
Wieder gehen zwei Wochen ins Land, und ich schaue jeden Tag in meinen Briefkasten, in Erwartung eines Rentenbescheides. Wieder rufe ich in Berlin an. Die Stimme vom Band, das ganze Procedere, Musik, ein Freizeichen, eine Dame meldet sich. „Wir haben ein technisches Problem, ich kann nicht sagen, wie weit die Bearbeitung des Antrags ist, und wie lange unser Problem besteht, weiß ich auch nicht. Rufen Sie doch morgen oder heute Nachmittag noch einmal an“, bekomme ich zur Antwort.
Am Nachmittag dann endlich ein Teilerfolg, ich bin durchgekommen und habe wieder eine Dame am Telefon, die sich vorsichtshalber nicht mit Namen meldet, doch ist die technische Störung beseitigt, sie kommt an die Unterlagen und kann Auskunft über den Bearbeitungsstand machen. „Nein“, sagt sie „wir warten auf das Formblatt R3073-00, ohne das wir den Antrag nicht bearbeiten können“. Aber Frau M. hat mir doch vor vierzehn Tagen zugesagt, dass unter den geschilderten Umständen und wegen der Schwierigkeiten mit der Banst PT nun eine Bearbeitung aufgrund der Bezügemitteilungen erfolgt. Sie kennt keine Frau M., ist sie im Service oder ist sie Sachbearbeiterin, möchte sie von mir wissen, denn die Serviceleute können das gar nicht entscheiden. „Ja, soll ich jetzt für Sie nach Bonn fahren, um das Formblatt zu holen?“ fragt sie mich noch entrüstet. „Wir drehen uns im Kreis, ich möchte nicht weiter mit Ihnen sprechen“ höre ich dann und das Gespräch endet, lässt einen verzweifelten und fassungslosen Antragsteller zurück.
Der 30. Oktober hält eine Überraschung bereit, in meinem Briefkasten findet sich ein Brief mit der Kopie der an die Deutsche Rentenversicherung übermittelten Daten. Absender die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation, die ich mehrmals angeschrieben habe mit der Bitte, das Formblatt der Rentenversicherung auszufüllen. Man entschuldigt sich im Anschreiben für die verzögerte Bearbeitung und teilt mir mit, dass die Rentenversicherung ein Schreiben am 13. Oktober erhalten hat. Das konnte mir die Mitarbeiterin der Rentenversicherung bei unserem letzten Telefonat nicht mitteilen?
Eine weitere Überraschung, statt der angeforderten Brutto-Verdienstentgelte heißt es in dem ausgefüllten Vordruck: […] entnehmen Sie bitte der demnächst zugehenden BRUTTO-Bescheinigung mit nächster Abrechnung Ende Oktober. Das bedeutet im Klartext, die Rentenversicherung möge doch bitte meine Verdienstbescheinigung zur Berechnung heranziehen. Die liegen dort aber seit Antragstellung im Juni vor, eine zweite für den Juli wurde im Oktober per E-Mail nachgereicht. Und der freundliche Mitarbeiter der Rente Bund konnte mir nicht sagen, warum das mir gesetzlich zustehende Übergangsgeld, also die drei Rentenzahlungen im sogenannten Sterbevierteljahr, zur finanziellen Überbrückung bis zum Einsetzen der Rentenzahlung, bis zum heutigen Tag nicht gezahlt wurde.
Die Geschichte geht weiter und in mir tauchen Erinnerungen auf an eine Fernsehserie des NDR, die von 1967 bis 1990 unter dem Titel „Das Gruselkabinett“ ausgestrahlt wurde. Die Sendung hieß „Mumien, Monstren, Mutationen“. Wenn ich jetzt vor jedes dieser drei Worte, den Begriff „Behörden-“ setze, entspricht das gefühlt genau dem „Film“, in dem ich mich gerade befinde. Es ist Ende Oktober, gruselig Halloween.
Das Ende dieses Marathons ist schnell erzählt: Am 3. November erhalte ich einen Anruf aus Berlin, „wir haben jetzt alle Unterlagen beisammen, einer Bearbeitung des Rentenantrags steht nichts mehr im Wege“, lässt mich eine Mitarbeiterin der Rentenversicherung wissen. Und tatsächlich finde ich acht Tage später einen Rentenbescheid in meinem Briefkasten. Ich erhalte eine „große Witwerrente“, das sind gerade einmal 40 Prozent der bescheidenen Rente, die meine verstorbenen Frau bezogen hat. Und dafür brauchte es fast ein halbes Jahr.
Aber damit ist die Geschichte nicht zu Ende, der Rentenbescheid geht in Kopie an den HR-Kundenservice, der bereits mit Mahnschreiben gedrängelt hat. Es braucht weitere drei Wochen und ich erhalte ein Schreiben, „alle Unterlagen sind jetzt beisammen um meine Anträge barbeiten zu können, ich möge bitte von Nachfragen zum Bearbeitungsstand absehen“. Es ist Mitte Dezember.
Der nun von der neuen Regierung verkündete „Herbst der Reformen“ wird an den endlosen Bearbeitungszeiten der Behörden kaum etwas ändern, dafür den Bürgern aber Sozialabbau und weitere obrigkeitliche Verwaltung bescheren, das zeichnet sich ab. Der Adlatus des Bundeskanzlers verkündet gerade öffentlich, dass den Arbeitsunwilligen das Bürgergeld gestrichen wird, „Hurra!“ Was er nicht sagt, kann sich aber jeder ausmalen, es bedeutet zwangsläufig auch mehr Kontrolle und damit mehr Bürokratie, die jetzt schon total überlastet ist; was für eine weise Entscheidung der Regierenden.


