Ein selbstständiges Leben ist bei narzisstischer NS-Verfolgung nicht genug
Während ich mein Leben ohne die Familie fröhlich und erfolgreich lebte, arbeitete ich zunächst noch als Angestellter. Das ging jahrelang gut. Bis, ja, bis eines Tages Mutter wieder aktiv wurde.
Die Anzeichen waren für mich erst nebensächlich, weil ich mit dem Tagesgeschäft zu tun hatte. Unter anderem war ich sachverständiger Zeuge vor Gericht und Gutachter. In anderer Sache führte ich mit der Rüstungsindustrie Verhandlungen.
Zuerst begann einer unserer beiden Rechtsanwälte mich anzugrinsen, dann auch der andere. Letzteren fragte ich: „Was haben Sie denn?“ Der Jüngere von den beiden fragte zurück: „Kann es sein, dass Ihre Mutter bei uns anruft?“ „Das weiß ich nicht, ich habe keinen Kontakt zu ihr, ich kenne ihre Adresse nicht.“ Das nahm er kommentarlos zur Kenntnis.
Einige Zeit später erklärte er mir bei einem Telefongespräch: „Ihre Mutter ruft mich öfter an und erzählt viel über Sie. Ich weiß jetzt mehr über Sie, als Sie selbst!“ „Wieso hat der Mann so viel Zeit?“, fragte ich mich.
Dann hatte Mutter dem älteren Anwalt telefonisch viel erzählt. Er nahm mich zur Seite und sagte: „Versuchen Sie, die Anrufe ihrer Mutter zu unterbinden!“ Er konnte zunächst nicht glauben, dass ich keinen Kontakt zur Mutter hatte und ihre Adresse nicht kannte.
Vorsichtshalber sprach ich meinen nächstjüngeren Bruder an. Der hatte als Kontaktperson auch den Schutz von Mutter übernommen. Meine Schilderung von Mutters Anrufen bei den Anwälten unseres Betriebes nahm er unwillig zur Kenntnis und versprach eher abwimmelnd, mit ihr darüber zu reden. Die Adresse von Mutter wollte er immer noch nicht nennen.
Inzwischen rief Mutter weiter in unserem Betrieb an. Nun erhielt ich eine Abmahnung der Personalabteilung mit dem Auftrag, die Anrufe sofort zu unterbinden. Wieder sprach ich den Bruder an. Er tat so, als hätte er diese Nebensächlichkeit vergessen, weil meine erste Schilderung nicht ernst zu nehmen gewesen sei. Er behauptete sogar: „Ich glaube nicht, dass du eine Abmahnung erhalten hast. Doch nicht wegen des Anrufs einer Mutter!“ Dieses Mal versprach er, mit unserer Mutter zu reden. Ihre Adresse wollte er mir wieder nicht nennen. Nach kurzer Zeit erhielt ich die zweite Abmahnung wegen weiterer Anrufe.
Nun fuhr ich in die dreihundert Kilometer entfernte Küstenstadt und stellte den Bruder zur Rede. Der erklärte trocken: „Ich habe Mutter deshalb gefragt. Die hat dort nie angerufen. Du bildest dir was ein!“ Auch jetzt wollte er mir die Adresse von Mutter nicht verraten, weil ich mit ihr keinen Streit anfangen solle. Immerhin wusste ich jetzt den Namen der Stadt, in der Mutter wohnte. Zu einem Antrag für eine Adressauskunft beim dortigen Einwohnermeldeamt kam es nicht mehr. Mutters Anrufe in unserem Betrieb hörten auf.
Mutters Aktion hatte ein Nachspiel: Die Personalabteilung verlangte von mir die Vorlage meiner Diplomurkunde. Man habe sie bei meiner Einstellung wohl nicht erhalten. Dabei ließ man durchblicken, dass Mutter am Telefon behauptet habe, ich hätte keinen Studienabschluss. Die geforderte Diplomurkunde konnte ich im Original nicht fristgerecht vorlegen, weil ich sie damals bei Mutter hinterlegt hatte und jetzt nicht mehr an sie herankam.
So baute sich Druck auf, weil mich diese Frau anscheinend überzeugend bei meinem Arbeitgeber einer Straftat bezichtigt hatte. Deshalb verlangte ich Mutters Adresse erneut von meinem Bruder. Der nannte sie mir auch jetzt nicht. Er versprach aber, bei Mutter nach der Urkunde zu fragen.
Die Antwort war unverschämt und vorwurfsvoll zugleich: em>„Wir haben deine Diplomurkunde nicht. Die hast du wieder mitgenommen.“ Daraufhin beschaffte ich mir eine Abschrift bei der Universität und legte sie verspätet in der Personalabteilung vor.
Jetzt konnte ich erahnen, was Mutter bei ihren Anrufen im Betrieb erzählte. Sie hatte in ihrer verdrehten Meinung über die von mir besuchte Universität und mich anscheinend behauptet, dass ich kein Diplom haben könne. Ihre These belegte sie mit mütterlichen Intimitäten über mich als Kind und Jugendlicher. Das geschah nach dem Duktus: „Ich bin die besorgte Mutter und weiß am besten über mein Kind Bescheid!“ Sie vermittelte dabei den Eindruck, als wäre es nun an der Zeit, meine illegalen Machenschaften aufzudecken, um meinen Arbeitgeber und die Gesellschaft vor mir zu schützen.
Weil es unüblich ist, dass eine Mutter ihr Kind bei völlig Fremden unaufgefordert schlecht redet, musste sich bei den so angesprochenen Kollegen der Verdacht ergeben: „Was diese Mutter erzählt, kann wahr sein.“
Beim rechtskundigen Arbeitgeber zeichneten sich nun zwei Straftaten ab. Entweder hatte ich betrogen, oder die Anruferin beging mit übler Nachrede und der falschen Bezeugung meiner Straftat selbst eine Straftat. Das hatte den Arbeitgeber dazu gebracht, von mir die bei Einstellung vorgelegten Urkunden erneut im Original zu verlangen. Den mütterlichen Betrugsvorwurf konnte ich auf diese Weise abwehren.
In meinem Betrieb hatte die Attacke von Mutter Folgen. Für mich gab es keine Beförderung, Karriere mehr. Man vertrat im Betrieb die Meinung, eine Führungskraft müsse die eigene Mutter im Griff haben.
Alsbald durfte ich den Gesprächspartnern in der Führungsetage bei Rüstungsbetrieben meinen neuen Chef und dessen Chef vorstellen.
Glücklicherweise stellten sich die beiden Vorgesetzten danach bei den übrigen hochrangigen außerbetrieblichen Gesprächspartnern selbst vor. Damit blieb mir ein Teil des Selbstverkündens meiner Degradierung erspart. Mutter hatte auf perfide Weise meinen Karriereabsturz herbeigeführt. Mein selbstschützendes Verdrängen tat seine Arbeit und ich vergaß die Attacke. Gleichwohl hatte ich mit dem beruflichen Absturz noch lange zu tun. Den nahm ich nun als ausschließliches Arbeitsproblem wahr.
Aus heutiger Sicht entstand mir dadurch auch ein gewaltiger wirtschaftlicher Schaden.


