Als Student in den Strafvollzugsanstalten
Halle und Torgau in den Jahren 1952 bis 1955
Kapitel 11 – Entlassung
Normalerweise wurden Häftlinge, deren Entlassung bevorstand, ein bis zwei Monate vorher in Isolationshaft gebracht. Weil ich in der zweiten Septemberhälfte 1955 noch immer im Arbeitskommando beschäftigt war, beunruhigte mich dieser Umstand. Ich hatte mir ausgerechnet, dass ich am 15. Oktober entlassen werden müsste (schriftlich hatte ich ja das Urteil nie zu sehen bekommen) und brachte bei der Anstaltsleitung mühsam in Erfahrung, dass die Anrechnung meiner Untersuchungshaft nicht in den Akten eingetragen war und meine Haftentlassung für den 25. Dezember vorgesehen war. Ich erinnerte mich aber genau, dass die Anrechnung der Untersuchungshaft ausdrücklich in der Gerichtsverhandlung bei der Urteilsverkündung für alle Angeklagten genannt worden war, weil jeder von uns ein Schuldbekenntnis abgelegt hatte. Die Verwaltung war nicht bereit, diese Frage zu klären, was für sie ja leicht gewesen wäre mit einem Telefonat oder einem kurzen Brief an die Staatsanwaltschaft in Halle. Den Septemberbrief an meine Mutter hatte ich schon am 10. September 1955 geschrieben. Nach mehreren mühsamen Versuchen wurde mir schließlich am 23. September erlaubt, den vorgezogenen Oktoberbrief abzusenden, in dem ich meine Mutter dringlich darum bat, die Staatsanwaltschaft in Halle aufzusuchen. Ihr Einspruch hatte Erfolg, so dass ich dann am 15. Oktober tatsächlich entlassen wurde.
Bei Eintreffen der Bestätigung der Staatsanwaltschaft, etwa am 10. Oktober 1955, für meine Entlassung am 15. wurde ich sofort von meinem Arbeitsplatz im Netz-Kommando abgeholt und isoliert. Man ließ mir kaum Zeit, mich von den Haftkameraden meiner Brigade zu verabschieden. Kürzlich tauchte sogar mein rotbrauner Taschenkamm bei dem Haftkameraden Karl MÖLLER in Bad Ems auf, den ich ihm im letzten Augenblick auf der Arbeitsstelle vor nunmehr 46 Jahren überlassen hatte.
Man sperrte mich dann mit einem angeblich aus Detmold stammenden Sohn eines höheren Niedersächsischen Polizeibeamten in eine im Parterre liegende Abgangszelle
ein, den ich rasch als Spitzel erkannte. Er wollte unbedingt von meinen weiteren Lebensplänen Kenntnis erhalten und bot mir ein späteres Treffen in Detmold an. Ich blieb aber stur und sagte, dass ich jetzt in Ruhe und Frieden mit meiner Mutter und meinen jüngeren Geschwistern zusammenleben wollte und mich wieder verstärkt am Aufbau der inzwischen sechs Jahre alten DDR beteiligen wollte und einiges gut
zu machen hätte. Der Spitzel hatte verbotenerweise auch einen kleinen Bleistift bei sich, mit dem wir gemeinsam ein Kreuzworträtsel in einer von mir zum ersten Mal erblickten Torgauer Tageszeitung lösten. Seit meiner Verhaftung war mir dies nicht vergönnt gewesen.
Auf meinem Stockbett oben liegend freute ich mich auf die in zwei Tagen zu erwartende Entlassung, und ich hatte ohne Holzkasten (Sichtblende) vor dem vergitterten Fenster einen nur wenig eingeschränkten Blick auf einen der Höfe. Plötzlich bemerkte ich draußen eine Kommissarmütze direkt unter dem Fenster. Der Lauscher stand mit dem Rücken zur Wand unter mir zum Greifen nahe. Er wollte die Gespräche zwischen dem Spitzel und mir abhören, zu deren Ablauf der Mithäftling offensichtlich instruiert war. Ich habe ihm dann mit klopfendem Herzen wunderbare Geschichten erzählt. Am nächsten Morgen wurde plötzlich die Zellentür aufgerissen und der Kommissar beschuldigte mich lautstark, Briefe, Adressen und Nachrichten herausschmuggeln zu wollen. Ich musste mich zweimal nackt ausziehen, wobei alle Körperöffnungen untersucht wurden, ob nicht irgendwo etwas versteckt wäre. Jedes Mal musste ich meine Drillichkleidung wechseln. Man hatte aber auch nichts in den Nähten finden können, weil ich Informationen im Kopf‘ hatte. Später fiel mir zu dieser Situation Heinrich HEINES Gedicht ein: nur
die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten ...
. Mir wurde dann bei einer weiteren Untersuchung
die Kehle fest zugeschnürt, ich solle endlich sagen, was ich für Nachrichten mit hinausnehmen solle. Ich war sehr erregt, habe dann sehr plötzlich explosionsartig den Kommissar mit voller Kraft angeschrien, er solle mich endlich in Ruhe lassen, ich hätte nichts bei mir. Das hat dann geholfen.
Mit einem drei Tage gültigen Entlassungsschein, einem kleinen Verpflegungspaket, Eigengeld, Arbeitsentlohnung sowie Reisegeld in Höhe von 40,22 Mark und mit wenig Gepäck aus der Effektenkammer begab ich mich tatsächlich am 15. Oktober 1955 zu Fuß zum Bahnhof Torgau. Auf dem Entlassungsschein war angegeben, dass ich eine Fahrkarte zum Entlassungsort Erfurt erhalten hätte. Mir war aber keine Fahrkarte ausgehändigt worden. Vielleicht hätte ich den Entlassungsschein am Schalter vorlegen müssen, das hatte mir aber niemand gesagt, außerdem schämte ich mich, damit sofort als entlassener Häftling erkannt zu werden. Ich habe mir dann von meinem Entlassungsgeld eine einfache Fahrt nach Erfurt selbst gekauft.
Es war ein unbekanntes Glücksgefühl, wieder frei umhergehen zu können und ich schaute mich des Öfteren um, ob mir auch kein Aufpasser folgte. Ganz mochte ich der neuen Situation noch nicht Vertrauen schenken. Während der Zugfahrt sog ich förmlich die an mir vorbeiziehenden Landschaften ein. So etwas Schönes hatte ich viele Jahre nicht mehr gesehen.
Mit großer Freude wurde ich in der Familie wieder aufgenommen und von vielen Freunden und Nachbarn sehr herzlich und mit unvergesslicher Anteilnahme empfangen. Ein riesiger Berg erlesenen Obstes, darunter Weintrauben und Südfrüchte, die ich jahrelang entbehrt hatte, erfreute mich sehr. Am nächsten Tag musste ich dann einen Laufzettel abarbeiten und davon zuerst die polizeiliche Anmeldung vorzunehmen. Dort wurde ich ziemlich zynisch gefragt, wie mir denn der Urlaub
in Torgau gefallen hätte.
Zwei Tage später meldete ich mich beim Einwohnermeldeamt, beantragte einen Personalausweis und musste schließlich noch das Amt für Arbeit und Sozialfürsorge aufsuchen, das schon einen Arbeitsplatz als Abfüller in einer Schuhcreme-Fabrik für mich bereithielt. Ich antwortete, dass ich mich ja schon immer sehr für die Chemie interessiert hätte und sagte zu, dort in der Produktion zu arbeiten.
Man wollte mich dorthin sogar begleiten, damit mir nicht zu viele unangenehme Fragen gestellt würden. Ich dankte für soviel Freundlichkeit und konnte mit Mühe noch einen 14-tägigen Urlaub
aushandeln, um mich an die gerade gewonnene Teilfreiheit zu gewöhnen, zu der auch wieder der Umgang mit Geld und der Besitz einer Uhr und vieles andere mehr gehörten, wie auch die völlig vergessene Feststellung, dass Frauen eine höhere Stimmlage besitzen.
Meine geplante Urlaubsreise führte zufällig
über Berlin, weil mich unsere Kirchengemeinde in Erfurt zu einem Aufenthalt in einem kirchlichen Erholungsheim in Bad Saarow östlich von Berlin eingeladen hatte. Dorthin durfte ich eigentlich gar nicht reisen, weil auf meinem provisorischen Personalausweis, der nur aus einem einzigen Wertzeichenblatt bestand, vermerkt war, dass er nur im Bezirk Erfurt Gültigkeit habe (das gehörte wohl u. a. zu den fünfjährigen Sühnemaßnahmen nach den sogenannten Kontrollratsgesetzen, die man uns zusätzlich aufgebrummt hatte).
Auf dem Wege nach Berlin Ende Oktober 1955 suchte ich Hans GALLWITZ in Halle auf. Er empfing mich in seinem Haus sehr herzlich. Wir sprachen über Vergangenheit und Zukunft. Auf meine Frage, wo ich denn nun weiter studieren solle, empfahl er mir die Universität Tübingen, wo eine Schülerin von ihm mit dem dort lehrenden Geologie-Professor Eugen SEIBOLD verheiratet war. Zum Abschied schenkte mir Hans GALLWITZ seinen wertvollen Freiberger Geologenkompass mit einer modernen 400° Einteilung aus Messing, mit der Herstellernummer 174266, den er während der Kriegszeit als Wehrgeologe benützt hatte. Er hat mir stets die richtige Streichrichtung
angezeigt.
Auf der nächtlichen Fahrt nach Berlin am 28. Oktober 1955 wurde ich unauffällig von meinem Schwager Otto MEYER begleitet, wofür ich ihm sehr dankbar war. Mein provisorischer Personalausweis, den ich in eine Schutzhülle gesteckt und mit einer Pappe unterlegt hatte, sah fast wie ein normaler aus, zumal ich bei den Kontrollen den diskriminierenden Text mit der Gültigkeitsbeschränkung auf den Bezirk Erfurt mit meinem Daumen verdeckte.
Ein gewaltiger Schreck durchfuhr meine Glieder noch einmal, als ich beim Umsteigen in die S-Bahn auf dem Bahnhof Oberschöneweide einem hohen Stasi-Offizier begegnete, der keine vier Wochen vorher im Netz-Kommando im Zuchthaus Torgau aufgetaucht war, um unsere wichtigen Arbeiten für die Volkspolizei zu kontrollieren. Da ich damals gerade wegen einer Sehnenscheiden-Entzündung von dem anstrengenden Stricken freigestellt war, wurde ich zu Schreibarbeiten eingeteilt und musste mit roter und schwarzer Tinte die Sollerfüllung jedes Häftlings eintragen. Der Stasi-Offizier hatte sich bei diesem längeren Gespräch darüber beschwert, dass ich damit keine produktive Arbeit leistete und erzählte mir von seinen Hafterlebnissen während der Nazizeit. Er hatte festgestellt, dass es uns hier in Torgau und überhaupt in der DDR sehr gut erginge. Als ich ihn an der Bahnsteigkante erkannte, wandte ich mich rasch ab und wartete hinter einer Plakatwand, bis der Zug mit ihm abgefahren war. Mit dem nächsten Zug habe ich das Zentrum Berlins erreicht. Ohne Gepäck bin ich dann durch die Volkspolizei-Kontrollen an der U-Bahnstation in den westlichen Teil der Stadt gelangt.
Am 28. Oktober 1955, nachdem ich die DDR gerade verlassen hatte, schickte mir die BDVP (6)Bezirksdirektion der Volkspolizei-Halle/Saale, Abt. SV (Strafvollstreckung) eine Kostenrechnung an die Adresse meiner Mutter in Erfurt in Höhe von 639,20 Mark für Kost und Logis für 426 Tage, an denen ich nicht gearbeitet hatte oder nicht arbeiten durfte. Von den 1277 Tagen meiner Haftzeit wurden 851 abgezogen, an denen ich für den sozialistischen Aufbau
tätig war. Schließlich hatte man mir bei der Haftentlassung eine Bescheinigung mitgegeben, auf der vermerkt war, dass ich von 1953 bis Oktober 1955 mit Unterbrechungen als Schrottarbeiter und Hausarbeiter gute Arbeitsleistungen
gezeigt hätte.
6) Bezirksdirektion der Volkspolizei.