Als Student in den Strafvollzugsanstalten
Halle und Torgau in den Jahren 1952 bis 1955
Kapitel 7 – Verurteilung
Gegen 22 Uhr wurden die Urteile verlesen. Otto KRÜPER erhielt 13 Jahre Zuchthaus, Karl WEBER 12 Jahre, Hans-Joachim FISCHER wurde mit 7 Jahren belegt statt der vom Staatsanwalt beantragten 6 Jahre, [...] wegen seines besonders intensiven Eintretens, das noch über die Aufträge hinausging
. Er wurde ein paar Monate später erneut in einem anderen Verfahren zu 2 weiteren Zuchthausjahren verurteilt, weil er in der Zelle des Gerichtsgefängnisses den Freiheitsschwur der Freiheitsglocke in Westberlin in die Wand eingeritzt hatte: Ich glaube an die Unantastbarkeit und die Würde jedes einzelnen Menschen. Ich glaube, dass allen Menschen von Gott das gleiche Recht auf Freiheit gegeben wurde. Ich verspreche, jedem Angriff auf die Freiheit und der Tyrannei Widerstand zu leisten, wo auch immer sie auftreten möge.
(4)Dieser Freiheitsschwur wurde an jedem Sonntagmittag um 12 Uhr zusammen mit dem Geläut der Freiheitsglocke des Rathauses Schöneberg im Programm des Deutschland-Radio Berlin gesendet (Declaration of Freedom in LIEBAU/DAUM 2000). Seine beiden Strafen wurden dann zu einer Gesamtstrafe von 8 Jahren 6 Monaten addiert. Herbert BARTELS erhielt 4 Jahre 6 Monate, Hans-Dieter DELL 5 Jahre und Friedhelm THIEDIG 3 Jahre und 6 Monate (der Staatsanwalt hatte 4 Jahre beantragt).
Allen Angeklagten wurden zusätzlich nach Verbüßung der Haftstrafe noch Sühnemaßnahmen der Kontrollrats-Direktive 38, Abschn. II, Art. IX Ziffer 3-9, davon Ziffer 77, auf die Dauer von 5 Jahren auferlegt. Was diese Sühnemaßnahmen alles beinhalten, hat man uns nie mitgeteilt. Sie bedeuten nicht nur den Verlust aller bürgerlichen Ehrenrechte, wie Wahlrecht, Verbot der Fortsetzung des Studiums, sondern vor allem auch Aufenthaltsbeschränkungen usw., wie ich nach meiner Haftentlassung erfahren musste.
Im Grunde hatten wir bei dem Prozess noch Glück, dass wir nicht wie noch wenige Monate zuvor üblich, von sowjetischen Militärtribunalen verurteilt wurden, die dann meist mit vieljährigen Aufenthalten in Sibirien endeten.
Interessanterweise fand ich in den Akten der Stasi eine Aufforderung der Abteilungen IX und VI vom 5. Juni 1952 an die Universität Halle, eine Aufstellung über die soziale Zusammensetzung der Studenten und deren materielle Unterstützung zu liefern:
Zu einer, in der nächsten Zeit stattfindenden öffentlichen Gerichtsverhandlung, wird ein Entwicklungsbericht über die Martin-Luther-Universität benötigt. Dieser Bericht soll aufzeigen, welche sozialen Bevölkerungsschichten die Möglichkeiten hatten, zu studieren. Weiter soll zum Ausdruck kommen die finanziellen Ausgaben für die Universität [Halle] selbst und für die einzelnen Studenten. Zeitmäßig soll der Bericht untergliedert sein in die Jahre vor 1918, von 1918 bis 1933, von 1945 bis heute [1952].
Schon nach zehn Tagen lag ein Bericht vor, der Angaben über die Zahl der Studierenden von 1700 bis 1734, um 1801, 1843, 1900 und 1931 sowie über 1947/48 enthielt. Dabei zeigte sich, dass schon im 18. Jahrhundert zwischen 25% und 40% der Studierenden an der Universität Halle graduiti [d.h. unentgeltlich] waren. Bei der sozialen Herkunft (Abstammung aus Elternhäusern) überwogen Lehrer, mittlere Beamte, Angestellte, Kaufleute, Handwerker, auch Geistliche. Die Zahl der Arbeiter und Kleinbauern war verschwindend gering, sie stieg ab 1947/48 stärker an, wurde aber immer noch von der Gruppe der Angestellten übertroffen. Während der Gerichtsverhandlung kamen diese Dinge am Rande zur Sprache, als uns vorgeworfen wurde, auf Kosten der werktätigen Bevölkerung Stipendien erhalten zu haben. Die fünf Seiten umfassende Aufstellung über die soziale Herkunft der Studenten und ihre finanziellen Einkünfte in Form von Stipendien hat wohl nicht die ideologisch erwartete Herausstellung des DDR-System erbracht; dabei ist interessant, dass man auf keinen Fall einen Vergleich mit dem Naziregime wagen wollte. Diese Jahre sind bewusst nicht abgefragt worden.
Über den Verlauf der Gerichtsverhandlung hat der Staatsanwalt FLUCKE und eine sonst nicht genannte Person PUSTOLLA (MfS?) in einem Aktenvermerk bekundet, dass die Verhandlung
gut
gelaufen sei und dass unter den Zuhörern verschiedene Studenten zum Ausdruck gebracht hätten, warum die Verhandlung nicht in erweiterter Öffentlichkeit durchgeführt wurde. Die Presse wird über Krüper und Adam [aus einem anderen Prozess, der etwa zeitgleich behandelt wurde] in den nächsten Tagen etwas veröffentlichen.
Erst nach meiner Entlassung aus der Haft habe ich 1955 erfahren, dass in der Zeitung Junge Welt ein ganzseitiger Artikel über unseren Prozess veröffentlicht worden war. Frau Dr. S. GERSTENGARBE, Leopoldina, Halle, verdanke ich die Beschaffung dieses und weiterer DDR-Zeitungsausschnitte aus dem Jahr 1952. In der Ausgabe Jahrgang 6, Nr. 119(A), der Jungen Welt vom Mittwoch, 2. Juli 1952, berichtet Werner MICKE unter der Überschrift: Der D-Zug Halle – Berlin und die Unbelehrbaren - Zum Prozess gegen die Agentenbande Krüper und einige Schlussfolgerungen
ausführlich über unsere Agententätigkeit
und den Ablauf des Prozesses.
Darin wiederholen sich die schon in der Anklageschrift aufgelisteten Behauptungen über phantasievoll nachempfundene Untergrundtätigkeiten, die in einer reißerischen Propaganda-Reportage dargestellt sind. Sie sind größtenteils frei erfunden, wie angebliche Sprengungen von Brücken, Anlegen von Bränden usw. Es ist weder in den Vernehmungsprotokollen noch in der Anklageschrift ein einziges konkretes Beispiel außer der Verteilung von Hetzschriften
erwähnt. Diese angeblichen Untergrundtätigkeiten waren frei erfunden.
Im selben Jahr 1952 fanden zahlreiche weitere Prozesse gegen Mitglieder der KgU in der DDR statt, wie aus Zeitungsartikeln in der Jungen Welt hervorgeht (6. Jahrgang, Nr. 116 A vom 28. Juni 1952, Nr. 119 A vom 2. Juli 1952, Nr. 123 A vom 6. Juli 1952, Nr. 128 vom 12. Juli, Nr. 141 vom 27. Juli1952 und Nr. 147 vom 3. August 1952) – Schauprozesse zur offensichtlichen Propagierung des Klassenkampfes.
Vor allem wurde aber auch in Presseberichten von anderen Prozessen hervorgehoben, dass es die amerikanischen Imperialisten waren, die uns verführt haben, wobei besonders der Hetzsender RIAS in Westberlin eine wichtige Rolle gespielt habe. Unter den Schlussfolgerungen findet man:
Wir sind nicht bereit, uns bei der Durchführung dieser wichtigen Aufgabe von gewissenlosen Verbrechern stören zu lassen. Aber wir sind bereit, das amerikanische Agentengesindel in unseren Universitäten und Hochschulen schnell und unerbittlich auszuräuchern und dem Eindringen von Banditen ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.
Unter der Überschrift Solche
wird ausgeführt:Studenten
brauchen wir nicht
Das ist jedoch nicht allein eine Aufgabe unserer Staatssicherheitsorgane, sondern ehrenvolle Pflicht eines jeden, der an unseren Universitäten und Hochschulen arbeitet. Wachsamkeit, Wachsamkeit und noch einmal Wachsamkeit – das ist die Losung, die sowohl Studenten wie auch Professoren und Dozenten mit Leben erfüllen müssen, die im Mittelpunkt der Arbeit unserer FDJ-Hochschulgruppen stehen muss. Diese Wachsamkeit darf aber nicht erst dort beginnen, wo die Krüpers bereits Hetzschriften verteilen, Brände anlegen und Spionage betreiben. Sie müssen schon dort wirksam werden, wo gewisse Leute Antisowjethetze mit dem demokratischen Recht auf freie Meinungsäußerung
verwechseln
oder glauben, ihre Informationen
über den Hetzsender RIAS beziehen zu müssen, oder der Auffassung sind, dass Objektivismus eine wissenschaftliche Tugend
sei. Solche Leute gibt es auch noch unter unseren Studenten. Solche Studenten
sind – wie die Erfahrung zeigt, begannen die meisten feindlichen Agenten ihre Laufbahn mit RIAS-Hören, Objektivismus und Antisowjethetze – die geeignetsten Objekte für die Werber der feindlichen Agenturen. Solche Studenten
sind deshalb völlig ungeeignet, an unseren Hochschulen auf Kosten unserer, um die Erfüllung der Pläne kämpfenden Werktätigen zu studieren. Und es ist an der Zeit, einige Unbelehrbare von dort zu entfernen, wo wir Kader für das einige friedliebende Deutschland schmieden.
4) Dieser Freiheitsschwur wurde an jedem Sonntagmittag um 12 Uhr zusammen mit dem Geläut der Freiheitsglocke des Rathauses Schöneberg im Programm des Deutschland-Radio Berlin gesendet (Declaration of Freedom in LIEBAU/DAUM 2000).