Thema: Kaiserreich und Kolonialzeit 1850 bis 1919
Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Grundlage war Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar 1871 sowie der Bismarckschen Reichsverfassung vom 16. April 1871. Erster Deutscher Kaiser wurde 1871 Wilhelm I. (* 22. März 1797 als Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen in Berlin; † 9. März 1888 ebenda) aus dem Haus Hohenzollern. Er war seit 1858 Regent, seit 1861 König von Preußen und ab 1867 Präsident des Norddeutschen Bundes.
Die deutschen Kolonien wurden vom Deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Sie wurden von Bismarck Schutzgebiete genannt, weil er in ihnen den deutschen Handel schützen wollte. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Fläche drittgrößte Kolonialreich nach dem britischen und französischen Kolonialreich. Sie waren gemäß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Deutschen Reichs. Ausgewanderte Deutsche gründeten in Übersee Siedlungen, die bisweilen als deutsche Kolonien
bezeichnet werden, aber keine Souveränitätsrechte des Herkunftslandes ausübten.
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