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Kaiserreich, Kolonialzeit - 1850 - 1919

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Weltpolitik unter Kaiser Wilhelm II.

Unter Kaiser Wilhelm II. (1888–1918) versuchte Deutschland durch Erwerb weiterer Handelsvertretungen seinen Kolonialbesitz auszubauen. Die wilhelminische Ära steht für eine schwärmerisch-expansionistische Politik und eine forcierte Aufrüstung, insbesondere der Kaiserlichen Marine. Die Kolonialbewegung war zu einem ernstzunehmenden Faktor in der deutschen Innenpolitik angewachsen. Zu ihr rechneten neben der Deutschen Kolonialgesellschaft auch der 1891 gegründete, extrem nationalistische Alldeutsche Verband. Zusätzlich zu den bisher vertretenen Argumenten wurde von der deutschen Kolonialbewegung nun vorgebracht, man müsse den Sklavenhandel in den Kolonien bekämpfen und die indigene Bevölkerung von ihren muslimischen Sklaventreibern befreien. Diese abolitionistischen Forderungen mit deutlich antimuslimischer Stoßrichtung nahmen nach dem so genannten Araberaufstand an der ostafrikanischen Küste 1888 Züge einer Kreuzzugsbewegung an. Im Vordergrund standen jetzt aber Fragen des nationalen Prestiges und der Selbstbehauptung in einer sozialdarwinistisch verstandenen Konkurrenz der Großmächte: Deutschland als "Nachzügler" müsse jetzt den ihm zustehenden Anteil einfordern.

Diesem Trend folgte die Reichsregierung. Im Rahmen einer neuen Weltpolitik einen Platz an der Sonne (so der spätere Reichskanzler Bernhard von Bülow am 6. Dezember 1897 vor dem Deutschen Reichstag) für die angeblich zu spät gekommene Nation an, womit neben dem der Besitz von Kolonien ein Mitspracherecht in allen kolonialen Angelegenheiten gemeint war. Diese Politik des nationalen Prestiges befand sich in scharfem Kontrast zu Bismarcks eher pragmatisch begründeten Kolonialpolitik von 1884/1885.

Nach 1890 gelang nur noch der Erwerb weniger Gebiete. 1897/98 wurde das chinesische Kiautschou mit dem Hafenort Tsingtau ein deutsches Pachtgebiet. In einem 50-km-Halbkreis um die Kiautschou-Bucht wurde eine Neutrale Zone eingerichtet, in der Chinas Souveränität durch Deutschland eingeschränkt war. Ferner bestanden deutsche Bergbau- und Eisenbahnkonzessionen in der Provinz Schantung. Durch den deutsch-spanischen Vertrag von 1899 kamen die mikronesischen Inseln der Karolinen, Marianen und Palau im Mittelpazifik hinzu. Deutsche Ansprüche auf die Philippinen konnten hingegen nicht umgesetzt werden, verschlechterten aber die diplomatischen Beziehungen zu den USA (Manila-Zwischenfall). Durch den Samoa-Vertrag wurde 1899 auch der Westteil der Samoa-Inseln im Südpazifik ein deutsches Schutzgebiet. Der Ostteil des vorher neutralen Salaga-Gebietes wurde dem deutschen Togo zugeschlagen. Gleichzeitig wurde die Herrschaft innerhalb der Kolonien ausgedehnt, z. B. in Deutsch-Ostafrika auf die Königreiche Burundi und Ruanda. Im Bafut- und Hehe-Krieg stieß Deutschland 1891 jedoch auch auf hartnäckigen Widerstand unter Volksgruppen des Hinterlandes von Kamerun bzw. Ostafrika. Ein Versuch des Kaisers im Jahre 1902 Niederkalifornien von Mexiko – auch als weitere Basis für die deutsche Flotte im Pazifik – zu erwerben, scheiterte.

Siehe Wikipedia.org

Thema: Kaiserreich und Kolonialzeit 1850 bis 1919

Der Deutsche Kaiser war von 1871 bis 1918 das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches. Grundlage war Artikel 11 der Verfassung des Deutschen Bundes vom 1. Januar 1871 sowie der Bismarckschen Reichsverfassung vom 16. April 1871. Erster Deutscher Kaiser wurde 1871 Wilhelm I. (* 22. März 1797 als Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen in Berlin; † 9. März 1888 ebenda) aus dem Haus Hohenzollern. Er war seit 1858 Regent, seit 1861 König von Preußen und ab 1867 Präsident des Norddeutschen Bundes.

Die deutschen Kolonien wurden vom Deutschen Kaiserreich gegen Ende des 19. Jahrhunderts erworben und nach dem Ersten Weltkrieg gemäß dem Versailler Vertrag von 1919 abgetreten. Sie wurden von Bismarck Schutzgebiete genannt, weil er in ihnen den deutschen Handel schützen wollte. Die deutschen Kolonien waren 1914 das an Fläche drittgrößte Kolonialreich nach dem britischen und französischen Kolonialreich. Sie waren gemäß Artikel 1 der Verfassung des Deutschen Reichs nicht Bestandteil des Reichsgebiets, sondern überseeischer Besitz des Deutschen Reichs. Ausgewanderte Deutsche gründeten in Übersee Siedlungen, die bisweilen als deutsche Kolonien bezeichnet werden, aber keine Souveränitätsrechte des Herkunftslandes ausübten.

Hier sammeln wir Zeitzeugenberichte und Erzählungen aus dieser Zeit.

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